Knotenpunktwegweisung

Knotenpunktwegweisung © ADFC

ADFC-Positionspapier: Knotenpunktwegweisung

Eine Knotenpunkt-Wegweisung ermöglicht im Radtourismus gewissermaßen das Radeln nach Zahlen. Welche Voraussetzungen müssen für eine Knotenpunkt-Wegweisung gegeben sein und was ist zu beachten, legt der ADFC hier dar.

In Deutschland sind die Grundlagen der Wegweisung mit dem Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV (1998) und den darauf aufbauenden Handbüchern zur Wegweisung, in Erlassen und sonstigsten länderspezifischen Auslegungen geregelt. Darin sind eine Zielwegweisung sowie die Regelung der Routenwegweisung für touristische Radrouten vorgesehen.

FGSV-konforme Wegweisung als Voraussetzung

Notwendige Voraussetzung für die Knotenpunkt-Wegweisung ist die FGSV-konforme Wegweisung. Sie kann mit der Knotenpunkt-Wegweisung ergänzt werden. Die Knotenpunkt-Wegweisung stellt eine Vereinfachung der Orientierung dar. Sie beruht auf der Nummerierung sämtlicher Kreuzungen und Knotenpunkte im Radroutennetz.

Um die Knotenpunkt-Wegweisung umzusetzen, wird an jedem Schilderstandort am Ende des Pfostens über den Zielangaben die jeweilige Knotenpunk-Nummer installiert. Die Verbindung zum nächsten Netzknoten erfolgt wie bei der Routenwegweisung über einheitlich gestaltete Einschubplaketten mit Angabe der jeweiligen Knotennummern.

Übersichtstafeln sind notwendig

Die zu jedem Standort gehörende Übersichtskarte ist einheitlich gestaltet. Sie stellt das umliegende Netzsystem mit den Nummerierungen der Knotenpunkte und deren Entfernung dar. So ist eine ständige Orientierungshilfe an jedem Knotenpunkt gegeben. Erst durch die Übersichtstafeln ist die Nutzung des Knotenpunktsystems möglich.

Das Knotenpunkt-Wegweisungssystem erleichtert die Orientierung der Radfahrenden erheblich. Sie können dieses System spontan oder vorab für ihre Tourenplanung nutzen, indem sie sich alle Knotenpunkte auf der gewählten Strecke notieren, zum Beispiel so: 9 – 6 – 12 – 8 – 7.

In der Knotenpunkt-Wegweisung zeigt sich Entwicklungspotenzial für Radregionen mit dichten Streckennetzen. Die
Umsetzung des Wegweisungssystems bedarf der Verknüpfung sämtlicher für den Radverkehr nutzbaren Wege zu ei-
nem Netz aus überregionalen bis lokalen Radrouten sowie Verbindungen für den Alltagsradverkehr.

Knotenpunkt-Wegweisung ist auch für Themenrouten geeignet

Das Netz ist die Basis für touristische Akteure und Akteurinnen beliebige Radrouten zu verschiedensten Themen anzubieten, ohne dafür ein jeweils eigenes Routenlogo entwickelt zu müssen oder dass Kosten für Wartung und Instandhaltung entstehen.

Bei der Umsetzung einer Knotenpunktwegeweisung ist darauf zu achten, dass dies auf der Ebene einer Region geschieht. Aus fachlicher Sicht und im Hinblick auf die Nutzbarkeit des Knotenpunktsystems für Radfahrende ist es nicht zielführend, kleinräumige Knotenpunktsysteme, etwa im Bereich einer Gemeinde, umzusetzen.

Mit der Knotenpunkt-Wegweisung lassen sich auch thematische Radrouten mit Routenlogo ausweisen. Dabei ist es wichtig, eine gezielte Routenauswahl zu treffen und hier vor allem die sogenannten D-Routen, Radfernwege und regionalen Radrouten zu berücksichtigen. Lokale Radrouten benötigen keine eigene Routenwegweisung mehr.

Attraktives Routennetz durch Knotenpunkte

Die Ergänzung der herkömmlichen Zielwegweisung durch eine Knotenpunkt-Wegweisung verursacht Mehrkosten bei der Konzeption und Umsetzung. Der Vorteil ist aber, dass das gesamte Radroutennetz attraktiver wird. Insbesondere für Radregionen, die auf Tagestourismus und „Regioradler“ setzen, ist die Knotenpunkt-Wegweisung von Vorteil. Bei der Klassifizierung von ADFC-RadReiseRegionen wird diese Ergänzung der herkömmlichen Wegweisung positiv bewertet.

Der ADFC begrüßt die Entwicklung von Knotenpunkt-Systemen auf regionaler Ebene, wenn sie eine Ergänzung zur Zielwegweisung darstellen. Die Zielwegweisung darf druch die Knotenpunkt-Wegweisung nicht in Frage gestellt oder gar ersetzt werden.

Der ADFC empfiehlt, bei der Umsetzung der Knotenpunkt-Wegweisung von Anfang an alle betroffenen Akteure und Akteurinnen der Region in den Prozess mit einzubeziehen.

Die komplette ADFC-Position lässt sich in der blauen Medienbox herunterladen.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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